Letzte Aktualisierung: 02.10.2024
Für private Haushalte, die vom Hochwasser betroffen sind, wurden die Förderkriterien der Programme „Raus aus Öl und Gas“ und „Tausch erneuerbarer Heizungssysteme“ vereinfacht. Das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) hat dazu ein spezielles Informationsblatt veröffentlicht. Wenn Sie betroffen sind, informieren wir Sie gerne über die Sonderaktionen von Hersteller und unterstützen Sie beim Umstieg auf ein umweltfreundliches Wärmepumpen-System.
Wichtige Eckpunkte:
Alle Informationen finden Sie in diesen Förderkriterien und auf umweltfoederung.at
Förderung Wien:
Bundes- und Landesförderung Wien
Letzte Aktualisierung: 10.06.2024
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (z.B. klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Wien strukturiert?
In Wien stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.
2. Förderung durch das Land Wien
Es gibt in Wien eine zusätzliche Förderung für Ihre Wärmepumpe. Diese deckt 35%, maximal jedoch 8.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten ab.
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!
Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Wien in Anspruch genommen werden.
Beispielrechnung:
Betragen beispielsweise die Kosten für Ihre Wärmepumpe 22.000 Euro
(inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) :
- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 7.700 Euro Landesförderung Wien
= 22.000 Euro Gesamtförderung und somit keine Kosten für Sie!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.
2. Förderung durch das Land Wien
Es sind nur Wärmepumpen-Modelle förderbar, die in der Produktdatenbank des Landes Wien aufscheinen.
Zudem wird jede Montage von der MA50 besichtigt.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt
Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.
Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).
Antrag und Unterlagen:
Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung): https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/energie/wissen/kontakte/
Antragstellung der Landesförderung:
Antragstellung der Landesförderung online unter: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/heizungsinstallationen.html
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Wien:
Antragstellung der Bundesförderung:
Antragstellung der Bundesförderung: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.
Förderung Niederösterreich:
Bundes- und Landesförderung NÖ beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neu Luft-Wasser-Wärmepumpe
Letzte Aktualisierung: 10.06.2024
Was wird gefördert?
In Niederösterreich wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.
2. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.
2. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt
Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.
Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).
Heizungstausch in NÖ – Beratung und Protokoll
Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung):
Die eNu führt in NÖ die Energieberatung kostenlos durch, lediglich eine Fahrtkostenpauschale ist fällig.
Anmeldung unter https://www.energie-noe.at/ihr-weg-zur-neuen-heizung
Füllen Sie das Formular auf dieser Seite aus und erhalten Sie in wenigen Schritten eine Empfehlung für ein umweltfreundliches, effizientes Heizsystem! Die Empfehlung wird Ihnen per E-Mail in Form eines Beratungsprotokolls übermittelt, welches Sie bei den Förderstellen von Bund und Land einreichen können.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie einen gültigen Energieausweis für Ihr Haus (10 Jahre gültig) oder ein Gesamtsanierungskonzept haben und zwischenzeitlich keine wesentlichen Änderungen am Gebäude durchgeführt wurden, benötigen Sie für das Förderansuchen KEIN Beratungsprotokoll der Energieberatung NÖ.
Antragstellung der Bundesförderung:
Antragstellung der Bundesförderung: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.
Förderung Burgenland:
Bundes- und Landesförderung Burgenland beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe
Letzte Aktualisierung: 10.07.2024
Was wird gefördert?
Im Burgenland wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert.
Wer wird gefördert?
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.
2. Förderung durch das Land Burgenland
Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.
Beispielrechnung:
Beispielsweise betragen die Kosten für eine 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe 28.500 Euro:
- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 3.500 Euro Landesförderung Burgenland
= 19.500 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 9.000 Euro!
3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!
Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Burgenland in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.
2. Sonderförderung des Bundes für Einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizungen für alle)
Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dies errechnet sich wie folgt
Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.
Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).
3. Förderung durch das Burgenland
Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.
Antragstellung der Landesförderung
Nach der Inbetriebnahme per Mail an post.a9-energie@bgld.gv.at oder per Post an:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Burgenland:
• Vollständig ausgefülltes Antragsformular
• Etwaige erforderliche Bewilligungen (Baubewilligung, Baufreigabe, Zulassungsbescheinigung)
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau bzw. Demontage
• Abnahmeprotokoll
Die Förderaktion des Burgenlands läuft von bis 31.12.2024, in diesem Zeitraum müssen die Rechnungen ausgestellt sein; die Heizungsanlage muss bis 31.12.2024 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2025 bei der Förderstelle eingebracht werden.
Antragstellung der Bundesförderung:
Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) wird im Burgenland kostenlos angeboten.
Anmeldung online, telefonisch od. per Mail möglich. office@eb-bgld.at Info Hotline: +43 2682 23 322 Web: https://www.eb-bgld.at/
Antragstellung der Bundesförderung: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.
SFK Heizungstauscher GmbH
Roseggerstraße 22 | 2301 Groß-Enzersdorf FN 621289 k | ATU80420858
Tel : 0720 70 44 200
Mail: post@heizungstauscher.at
©2024 | SFK Heizungstauscher GmbH
Öffnungszeiten (Telefon):
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 15:00
Freitag: 8:00 bis 12:00
Büro:
Rauchenwarther Straße 15
2325 Himberg bei Wien
Das Büro ist nicht durchgängig besetzt, daher bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung.