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Förderung Wärmepumpen Wien, Niederösterreich und Burgenland

Sanierungsoffensive 2024: Förderungsaktion überraschend beendet!


Letzte Aktualisierung: 31.12.2024

Wie auf der offiziellen Seite der Umweltförderung zu lesen ist, heißt es:

"Die Förderungsaktion Sanierungsoffensive mit „Sanierungsbonus“ und „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde mit großem Erfolg beendet. Über eine Fortsetzung im kommenden Jahr wird eine neue Bundesregierung entscheiden. 

Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich. Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel natürlich für Sie reserviert. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht verlängert werden kann. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen. Die Registrierung endet automatisch nach Ablauf dieser Frist.“

Was bedeutet das für bestehende Registrierungen?


Für alle, die bereits eine aufrechte Registrierung oder einen Antrag gestellt haben, gibt es eine gute Nachricht: Ihre Fördermittel bleiben reserviert. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Maßnahmen innerhalb der Frist von 12 Monaten durchführen und den Antrag abschließen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Registrierung automatisch – eine Verlängerung ist nicht möglich.

Unsicherheit bei Landesförderungen

Derzeit ist unklar, wie sich das Ende der Sanierungsoffensive auf die Landesförderungen in Wien und Burgenland auswirkt. Wir wissen aktuell noch nicht, ob und wie diese Förderungen fortgeführt werden oder ob es hier Anpassungen geben wird. Sobald wir dazu mehr Informationen erhalten, werden wir Sie an dieser Stelle umgehend mit einem Update informieren.

Förderung Wärmepumpen Wien, Niederösterreich und Burgenland

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Sanierungsoffensive 2024: Förderungsaktion überraschend beendet!


Letzte Aktualisierung: 31.12.2024

Wie auf der offiziellen Seite der Umweltförderung (https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel-und-gas) zu lesen ist, heißt es:

"Die Förderungsaktion Sanierungsoffensive mit „Sanierungsbonus“ und „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde mit großem Erfolg beendet. Über eine Fortsetzung im kommenden Jahr wird eine neue Bundesregierung entscheiden. 

Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich. Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel natürlich für Sie reserviert. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht verlängert werden kann. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen. Die Registrierung endet automatisch nach Ablauf dieser Frist.“

Unsere Sicht der Dinge


Wir haben von der Beendigung dieser wichtigen Förderaktion aus den Medien erfahren – ohne vorherige Information oder Vorwarnung. Auch wir hätten unsere Interessenten gerne rechtzeitig darüber informiert, damit noch mehr Menschen die Chance gehabt hätten, von diesen Fördermitteln zu profitieren. Stattdessen wurden wir, wie viele andere, vor vollendete Tatsachen gestellt. Das sorgt nicht nur bei uns, sondern auch bei vielen potenziellen Antragstellern für Verärgerung und Unverständnis.

Was bedeutet das für bestehende Registrierungen?


Für alle, die bereits eine aufrechte Registrierung oder einen Antrag gestellt haben, gibt es eine gute Nachricht: Ihre Fördermittel bleiben reserviert. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Maßnahmen innerhalb der Frist von 12 Monaten durchführen und den Antrag abschließen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Registrierung automatisch – eine Verlängerung ist nicht möglich.

Unsicherheit bei Landesförderungen

Derzeit ist unklar, wie sich das Ende der Sanierungsoffensive auf die Landesförderungen in Wien und Burgenland auswirkt. Wir wissen aktuell noch nicht, ob und wie diese Förderungen fortgeführt werden oder ob es hier Anpassungen geben wird. Sobald wir dazu mehr Informationen erhalten, werden wir Sie an dieser Stelle umgehend mit einem Update informieren.

Daher können wir derzeit nicht die Richtigkeit des weiteren Abschnitts gewährleisten!


Förderung Wien:


Bundes- und Landesförderung Wien
Letzte Aktualisierung: 10.06.2024

Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizungsanlage (zB klassische Öl- oder Gasheizung) durch eine Wärmepumpe im privaten Bereich.


Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).
Wie ist die Förderung für Wien strukturiert?
In Wien stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:


1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Diese Förderung ist mit maximal 75 % bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (zB Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.


2. Förderung durch das Land Wien
Es gibt in Wien eine zusätzliche Förderung für Ihre Wärmepumpe. Diese deckt 35 % , maximal jedoch 8.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten ab.


3. Sonderförderung des Bundes für Einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100 % Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75 % und 16.000 Euro begrenzt ist!
Diese können wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Wien in Anspruch genommen werden.

Beispielrechnung:

Die Kosten für Ihre Wärmepumpe betragen beispielsweise 22.000 Euro

(inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) :
- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 7.700 Euro Landesförderung Wien
= 22.000 Euro Gesamtförderung und somit keine Kosten für Sie!


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?


1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.


2. Förderung durch das Land Wien
Es sind nur Wärmepumpen-Modelle förderbar, die in der Produktdatenbank des Landes Wien aufscheinen.
Außerdem wird jede Montage von der MA50 besichtigt.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.


3. Sonderförderung des Bundes für Einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizungen für alle)
Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dies errechnet sich wie folgt
Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.
Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

Antrag und Unterlagen:

Energieberatung  (notwendig für die Bundesförderung): https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/energie/wissen/kontakte/

Antragstellung der Landesförderung:

Antragstellung der Landesförderung online unter: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/heizungsinstallationen.html

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Wien:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Grundbucheinsicht (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung des Hauseigentümers (Mietwohnung)
  • Schriftliche Bestätigung, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist
  • Datenblatt der Wärmepumpe, technische Beschreibung
  • Gegebenenfalls Baugenehmigungsbescheid
  • Angebot bzw. Rechnung, die ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung hat
  • Bei Ölfeuerungsanlagen muss die Zulassung bei der Baupolizei gemeldet werden.

Antragstellung der Bundesförderung:

Antragstellung der Bundesförderung: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.
  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage
  • Meldezettel des Antragstellers
  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist bis zum 31.12.2025 befristet.


Förderung Niederösterreich:


Bundes- und Landesförderung NÖ beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neu Luft-Wasser-Wärmepumpe
Letzte Aktualisierung: 10.06.2024

Was wird gefördert?
In Niederösterreich wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert.


Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).


1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.


2. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?


1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.


2. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt
Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.
Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).


Heizungstausch in NÖ – Beratung und Protokoll

Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung):

Die eNu führt in NÖ die Energieberatung kostenlos durch, lediglich eine Fahrtkostenpauschale ist fällig.

Anmeldung unter https://www.energie-noe.at/ihr-weg-zur-neuen-heizung

Füllen Sie das Formular auf dieser Seite aus und erhalten Sie in wenigen Schritten eine Empfehlung für ein umweltfreundliches, effizientes Heizsystem! Die Empfehlung wird Ihnen per E-Mail in Form eines Beratungsprotokolls übermittelt, welches Sie bei den Förderstellen von Bund und Land einreichen können.

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie einen gültigen Energieausweis für Ihr Haus (10 Jahre gültig) oder ein Gesamtsanierungskonzept haben und zwischenzeitlich keine wesentlichen Änderungen am Gebäude durchgeführt wurden, benötigen Sie für das Förderansuchen KEIN Beratungsprotokoll der Energieberatung NÖ.

Antragstellung der Bundesförderung:

Antragstellung der Bundesförderung: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.
  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage
  • Meldezettel des Antragstellers
  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.


Förderung Burgenland:


Bundes- und Landesförderung Burgenland beim Austausch einer fossilen Heizung gegen eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe
Letzte Aktualisierung: 10.07.2024

Was wird gefördert?
Im Burgenland wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im privaten Bereich gefördert.


Wer wird gefördert?


1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.


2. Förderung durch das Land Burgenland
Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.

Beispielrechnung:

Beispielsweise betragen die Kosten für eine 14kW Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe 28.500 Euro:


- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe
- 3.500 Euro Landesförderung Burgenland
= 19.500 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten für Sie von nur 9.000 Euro!


3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!
Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Burgenland in Anspruch genommen werden.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?


1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)
Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.


2. Sonderförderung des Bundes für Einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizungen für alle)
Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dies errechnet sich wie folgt
Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.
Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

3. Förderung durch das Burgenland
Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.


Antragstellung der Landesförderung


Nach der Inbetriebnahme per Mail an 
post.a9-energie@bgld.gv.at oder per Post an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

Link: https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/2024/Antrag_Tausch_von_fossilen_Kessel_2024.docx

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Burgenland:


• Vollständig ausgefülltes Antragsformular
• Etwaige erforderliche Bewilligungen (Baubewilligung, Baufreigabe, Zulassungsbescheinigung)
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau bzw. Demontage
• Abnahmeprotokoll

Die Förderaktion des Burgenlands läuft von bis 31.12.2024, in diesem Zeitraum müssen die Rechnungen ausgestellt sein; die Heizungsanlage muss bis 31.12.2024 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2025 bei der Förderstelle eingebracht werden.

Antragstellung der Bundesförderung:

Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) wird im Burgenland kostenlos angeboten.

Anmeldung online, telefonisch od. per Mail möglich. office@eb-bgld.at Info Hotline: +43 2682 23 322 Web: https://www.eb-bgld.at/

Antragstellung der Bundesförderung: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.
  • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage
  • Meldezettel des Antragstellers
  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.